Nebenkosten
Die Nebenkosten listen die umlagefähigen Kosten eines Hauses oder einer Wohnanlage auf und berechnet den vom Mieter zu tragenden Anteil – z. B. für Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Schornsteinreinigung, Aufzugsanlagen, Allgemeinstrom, Straßenreinigung, Pflege der Außenanlagen oder Versicherungen. Berechnet werden ausschließlich die tatsächlich angefallenen Nebenkosten.
In der jährlichen Nebenkostenabrechnung werden die ermittelten umlagefähigen Kosten den bereits geleisteten monatlichen Vorauszahlungen gegenübergestellt. Übersteigt Ihre Vorauszahlung die angefallenen Kosten, erhalten Sie eine entsprechende Gutschrift. Sind die angefallenen Kosten höher als die geleisteten Vorauszahlungen, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung mit der Information die entstandene Differenz auszugleichen.
Die Betriebskosten müssen innerhalb eines Jahres, nach Ende des Abrechnungszeitraumes abgerechnet werden. Sie werden nach einem Verteilungsschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt. Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, sind die Kosten nach Wohnfläche umzulegen.
Betriebskostenarten
Wasserdienstleistungen
Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube.
Aufzug
Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft.
Außen- und Treppenhausbeleuchtung
Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche.
Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel
Bei der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche zu zahlende Grundgebühr hinzu. Es verhält sich anders, wenn Mieter einen Vertrag direkt mit der Telekom oder einer privaten Kabel-Service- Gesellschaft geschlossen haben.
Gartenpflege
Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage entstehen. Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder der Pflege von Spielplätzen zählen mit.
Grundsteuer
Wird von der jeweiligen Kommune erhoben, teilweise steht in Mietverträgen auch "öffentliche Lasten des Grundstücks".
Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung
Kosten, z. B. für eine Putzfrau, die Flure, Treppen, Keller, Waschküche usw. reinigt. Kosten der Ungezieferbekämpfung sind nur die laufenden Kosten, z. B. Kosten für ein Insektenspray.
Hauswart
Personalkosten für den Hausmeister (ohne Kosten für Reparatur- und Verwaltungsarbeiten).
Sach- und Haftpflichtversicherungen
Gebäudeversicherungen gegen Feuer, Sturm- und Wasser sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug.
Schornsteinreinigung
Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren) und Kosten Immissionsmessung.
Straßenreinigung/Müllabfuhr
Kosten, die die Stadt dem Vermieter durch Abgabenbescheide in Rechnung stellt.
Wascheinrichtungen
Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen, das heißt Strom, Reinigung und Wartung der Geräte.
Wasser
Hierzu zählen das Wassergeld, ggf. die Kosten für einen Wasserzähler und für eine Wasseraufbereitungsanlage.
Heizkosten
Zu den Heizkosten zählen sowohl die Kosten des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und Warmwasserversorgungsanlagen als auch die Kosten für die gewerbliche Lieferung von Wärme. Zu den Kosten des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen zählen z. B. Brennstoffkosten, Stromkosten für die Heizungspumpen, Wartungskosten, Kosten der Immissionsschutzmessung.
Bei der gewerblichen Lieferung von Wärme, dem so genannten Wärmecontracting, unterscheidet man üblicherweise in Grundpreis (der Wärmelieferung), Arbeitspreis (der Wärmelieferung) und Messpreis. Des Weiteren können z. B. Gerätekosten (Miete für Heizkostenverteiler) sowie Abrechnungsgebühren berechnet werden. Alle für eine zentrale Heizungsanlage insgesamt anfallenden Heizkosten werden dem Vermieten für den Zeitraum eines Jahres berechnet und anschließend auf die Mieter umgelegt. Die Umlagefähigkeit der Heizkosten ist sowohl gesetzlich als auch im Mietvertrag geregelt.
Verrechnung der Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen
In der jährlichen Heizkostenabrechnung werden die ermittelten Gesamtkosten den bereits geleisteten monatlichen Vorauszahlungen gegenübergestellt. Übersteigt die Vorauszahlung die angefallenen Kosten, erhalten Sie eine Gutschrift. Sind die angefallenen Kosten höher als die geleisteten Vorauszahlungen, ergibt sich für Sie eine einmalige Nachzahlung.
Wie werden die Gesamtkosten ermittelt?
Sofern die Heizungsanlage Ihres Hauses über eine zentrale Warmwasseraufbereitung verfügt, werden die Gesamtkosten getrennt nach Heizungs- und Warmwasserkosten ausgewiesen. Die anteiligen Warmwasserkosten (Kosten der für die Erwärmung des Wassers benötigten Energie) werden nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung ermittelt. Die für Ihre Abrechnung angewendete Berechnung zur Ermittlung der Warmwasserkosten ist auf der Heizkostenabrechnung erläutert.
Was ist eine Heizzentrale?
Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt jeweils für die Häuser und Wohnung, die zu einer Heizungsanlage gehören. Die für Ihre Abrechnung relevante Heizzentrale entnehmen Sie bitte den entsprechenden Erläuterungen in der Heizkostenabrechnung.
Wie werden die Kosten umgelegt?
Die Abrechnung der Heizkosten wird nach einem Prozentschlüssel aufgrund des erfassten Wärmeverbrauchs ermittelt. Verbleibende Kosten werden in Verhältnis der beheizbaren Wohnflächen abgerechnet. Man spricht hierbei von den Grundkosten oder dem verbrauchsabhängigen Heizkostenanteil. Die Kosten der zentralen Warmwasserbereitung werden – sofern in Ihrer Wohnung keine Wohnungswasserzähler vorhanden sind – vollständig über die beheizbaren Wohnflächen abgerechnet.
Richtig heizen – Tipps
Mit unseren Heiz-Tipps verbessern Sie das Raumklima, tragen zum Klimaschutz bei, steigern Ihr Wohlbefinden – und senken Ihre Energiekosten um bis zu mehreren hundert Euro im Jahr.
Tipp 1: Heizen nach Bedarf.
Verlässt man die Wohnung für längere Zeit kann man die Temperatur deutlich senken. Allerdings nicht unter 15 Grad: Sonst kostet das Aufheizen mehr Energie als durchgängig Heizen. Bei zu niedrigen Temperaturen erhöht sich die Gefahr der Schimmelbildung.
Tipp 2: Nicht überheizen.
Das kostet nicht nur viel Energie, sondern schwächt auch die eigenen Abwehrkräfte. Also lieber die Heizung herunter drehen, als den Pullover ausziehen.
Tipp 3: Nachts sparen.
Drosseln Sie nachts die Heizung und schließen Sie die Fenster, Vorhänge, Jalousien, Roll- oder Fensterläden. Nachts für den nächsten Tag vorzuheizen kann man sich bei modernen Heizungen wirklich sparen.
Tipp 4: Dämmen, wo man heizt.
Hinter den Heizkörpern dämmen lohnt sich. Und kostet nicht viel. Zum Beispiel mit preiswerten Dämmstoffen aus dem Baumarkt, die man selbst auf Tapete oder Wand befestigen kann.
Tipp 5: Heizung kontrollieren.
Kontrollieren Sie die Heizung regelmäßig. Zu viel Luft oder zu geringer Wasserstand im Heizkörper verhindern, dass er sich richtig erwärmt.
Tipp 6: Wärmestau vermeiden.
Möbel, Verkleidungen oder Gardinen vor den Heizkörpern schlucken bis zu 40 Prozent mehr Heizenergie. Lassen Sie die aufgewärmte Luft ungehindert zirkulieren, das bringt ein dickes Minus bei den Heizkosten.
Tipp 7: Stoßlüften.
Lieber dreimal am Tag die Fenster öffnen und fünf Minuten lang kräftig durchlüften, als ständig gekippte Fenster. Diese leiten teure, warme Luft ungenutzt nach draußen. Das spart bares Geld.
Tipp 8: Gleichmäßig und kontinuierlich heizen.
Das gilt auch für Räume, die Sie nicht ständig benutzen. So vermeiden Sie Feuchtigkeitsschäden und schaffen ein behagliches Raumklima mit möglichst geringen Heizkosten. Stellen Sie die Raumtemperatur auf das behagliche Minimum. Eine Absenkung der Raumtemperatur von 1 Grad C spart bereits 6% Energie.
Strom und Wasser sparen
Wer Ressourcen schont, entlastet auch sein Portemonnaie. Unsere Spartipps sind bares Geld wert: